Schul- und Hausordnung am Kollegium Aloisianum

Das Kollegium Aloisianum ist eine weltoffene Schule mit ignatianisch geprägter christlicher Orientierung und einer Grundordnung, die sich schuldemokratischen Prinzipien verpflichtet weiß. Wir bemühen uns um ein angenehmes Schulklima auf der Basis des gegenseitigen Respekts und der Wertschätzung für alle.

Wir achten die religiöse Grundüberzeugung des anderen und begegnen einander rücksichtsvoll, hilfsbereit und höflich.
In unserer Schule gilt daher, dass Schüler/innen das Recht haben, ungestört zu lernen und Lehrer/innen bzw. Erzieher/innen das Recht haben, ungestört zu unterrichten bzw. zu erziehen.
Im Sinne der Schulpartnerschaft erwartet unsere Schule von den Eltern aktive Unterstützung bei der Umsetzung unserer Verhaltensvereinbarungen.

I. Unterricht

Zu Beginn der ersten Stunde wird ein Gebet gesprochen oder eine kurze Besinnung gehalten.
Für effektiven Unterricht ist Pünktlichkeit der Schüler/innen und ebenso der Lehrer/innen unbedingt erforderlich. Das Erreichen unserer Unterrichtsziele setzt auch die regelmäßige und aktive Teilnahme am Unterricht voraus.
Nach dem Läuten sind die Schüler ausnahmslos in den Klassenräumen an ihren Plätzen. Die Schüler stehen zur Begrüßung auf, wenn Erwachsene die Klasse betreten. Unterrichtsbehelfe werden vor Eintreten der Lehrkraft zurechtgelegt. Wenn sich 10 Minuten nach dem Läuten noch keine Lehrperson in der Klasse befindet, ist dies vom Klassensprecher/der Klassensprecherin im Sekretariat bzw. im Konferenzzimmer zu melden.
Gruppenarbeit und auch Einzelarbeit können auch in einem gesonderten Raum stattfinden.
Nach Erledigung der Hausübungen und der Vorbereitung auf den nächsten Schultag können die Schüler/innen die Freizeiteinrichtungen des Kollegs nützen.

II. Organisation

Jedes Fernbleiben vom Unterricht und von der Nachmittagsbetreuung ist umgehend schriftlich zu begründen.

Beurlaubungen während der Schulzeit werden nur in ausreichend begründeten Fällen vom Klassenvorstand/von der Klassenvorständin (1 Tag) bzw. von der Direktion (mehrere Tage) gewährt. Unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht und/oder von der Nachmittagsbetreuung zieht Konsequenzen nach sich.

Die Schüler dürfen tagsüber das Kollegsgelände ohne ausdrückliche Erlaubnis der Direktion bzw. der Heimleitung nicht verlassen. Ausgenommen sind die 7. und 8. Klassen nach dem Vormittagsunterricht.
Skateboards, Rollschuhe und Gegenstände aller Art, die zur Gefährdung anderer beitragen, sind im gesamten Kollegsbereich verboten. (Ausnahme: Bälle im Turnsaal und auf den Sportplätzen)
Die Anweisungen der mit der Aufsicht betrauten Personen sind zu befolgen.
Wegen der Verletzungsgefahr ist es nicht erlaubt, über Gänge und Stiegen zu laufen, über Geländer zu klettern, auf Fensterbänken zu sitzen und Gegenstände aus dem Fenster zu werfen.
Die Zeit des Studiums wird von allen Schülern/innen zunächst zur Erledigung der mündlichen und schriftlichen Aufgaben verwendet. Über dieses Pflichtpensum hinaus soll jede/r Schüler/in die Zeit zur sinnvollen Weiterbildung und Vorbereitung des nächsten Schultages nützen. (Die Benützung störender elektronischer Geräte (Handy etc.) sowie Essen und Trinken, aber auch Kaugummikauen sind während der Unterrichtsstunden nicht gestattet)

Aus Gründen der Höflichkeit und Hygiene ist das Tragen von Kopfbedeckungen im Haus nicht gestattet.
Für Geld und Wertgegenstände kann das Kolleg keine Haftung übernehmen.
Plakate, schriftliche Verlautbarungen sowie das Anbieten oder der Verkauf von Produkten jeder Art bedürfen der Genehmigung durch die Direktion.

Rauchen ist für alle im gesamten Schulgelände per Gesetz ausnahmslos verboten, ebenso auf Projektwochen und anderen Schulveranstaltungen. Dies gilt auch für den Konsum alkoholischer Getränke.

III. Verhalten

Wir sind verpflichtet, uns so zu verhalten, dass niemand Schaden nimmt. Jede Anwendung von tätlicher und verbaler Gewalt gegen andere kann keinesfalls toleriert werden - auch wenn sie nur aus Spaß erfolgt ist - und zieht für alle Beteiligten auch disziplinäre Maßnahmen nach sich. Abwertende Äußerungen jeglicher Art, zB. über Aussehen, Herkunft und Leistungen, haben zu unterbleiben.
Auf dem Schulweg, besonders aber in öffentlichen Verkehrsmitteln wird im Sinne wertschätzenden Umgangs allen Personen gegenüber ordentliches Benehmen erwartet.

IV. Räume

Klassen- und Aufenthaltsräume können nach Rücksprache und mit Erlaubnis des Klassenvorstandes/der Klassenvorständin ausgestaltet werden.
In Fachräumen - zB Informatik-, Biologiesaal usw. - dürfen sich Schüler/innen nur in Begleitung von Lehrkräften oder Erzieher/innen aufhalten. Das Mitbringen von Speisen und Getränken in diese Räume ist zu unterlassen.

Nach der letzten Unterrichtseinheit stellen die Schüler/innen die Sessel auf die Tische, um dem Reinigungspersonal die Arbeit zu erleichtern. Die Klassenordner/innen schließen die Fenster und stellen sicher, dass das Licht abgedreht ist und sämtliche Elektrogeräte ausgeschaltet sind.
Verunreinigungen und Beschädigungen der Unterrichtsräume und deren Einrichtungsgegenstände tragen nicht dazu bei, dass wir uns im Haus wohl fühlen.
Das Gleiche gilt für Gänge und Toiletten. Beschädigungen und Verschmutzungen sind im Sekretariat bzw. bei der Heimleitung zu melden. Die Schüler/innen verhalten sich in den von ihnen benützten Räumen, in anderen Klassen und in Sonderräumen wie Gäste.

Die Außentüren der Gebäude dürfen aus Sicherheitsgründen während des Kollegsbetriebs nicht versperrt werden, insbesondere der Schließmechanismus darf nicht blockiert werden.
Unterricht und Lernen werden durch eine geordnete Umgebung sinnvoll unterstützt. Müll und Abfälle jeder Art sind daher umgehend in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen. Jede/r Einzelne ist in diesem Sinne verpflichtet seinen Beitrag zu leisten. Die Klassenordner/innen sind für die umgehende Entleerung der Behälter in die Container bei der Sammelstelle zuständig.

In den Garderoben sind alle Schüler/Schülerinnen ebenfalls um Ordnung und Sauberkeit bemüht.
Die Schüler/innen achten darauf, dass sie sich im Schulgebäude nur mit sauberen Schuhen oder Hausschuhen aufhalten. Das Tragen von Hausschuhen wird aus gesundheitlichen Gründen dringend empfohlen.

V. Freizeit

Nach Ende des Vormittagsunterrichts um 12.30 Uhr bzw. 13.20 Uhr essen alle Schüler/innen gemeinsam zu Mittag. Um allen eine angenehme Mittagspause zu ermöglichen, sind sowohl im Bereich der Essensausgabe als auch im Speisesaal ungebührliches Verhalten und übermäßiger Lärm zu vermeiden. Nach dem Mittagessen räumt jede/r den Tisch ab und stellt den Sessel zurück.
Die Schüler/innen verbringen die Mittagspause im Freien, günstige Witterung vorausgesetzt.

VI. Professionelle Beratungsangebote

Als professionelle Beratungsangebote für Eltern, Schüler, Lehrer und Erzieher stehen zur Verfügung:

Dem "Ignatianischen Paradigma" von "Erfahrung, Reflexion und Handeln" entsprechend, versuchen wir konfliktvorbeugend oder - begleitend folgenden Weg zur Klärung zu beschreiten:

Konfliktvorbeugung, Konfliktmoderation, Selbsterkenntnis/Reue, Bitte um Vergebung (sozial/sakramental), Wiedergutmachung (<-> Strafe).

VII. Konsequenzen

Bei Nichteinhaltung dieser Verhaltensvereinbarungen sind u.a. folgende Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen vorgesehen:

Weiters kann ein Schüler/eine Schülerin zusätzliche Lernaufträge erhalten und im begründeten Fall zu Reinigungsarbeiten (auch in der Freizeit) herangezogen werden. Bei nachgewiesener mutwilliger Zerstörung von Gegenständen bzw. Verunreinigungen kann Schadenersatz gefordert werden. In besonders gravierenden disziplinären Fällen besteht die Möglichkeit, Schüler/innen zeitweilig aus den Schul- und Lernstunden, von Unverbindlichen Übungen, Freizeitangeboten sowie von Schulveranstaltungen und Projektwochen auszuschließen.

Unerlaubt mitgebrachte, gefährliche bzw. den Unterricht störende Gegenstände können eingezogen und nur von den Eltern behoben werden.

Einmal ergriffene Maßnahmen können für besonderen Einsatz und bei positiver Verhaltensänderung wieder aufgehoben werden.

Alle Schulpartner sind eingeladen daran mitzuarbeiten, dass der Aufenthalt in unserer Schule als angenehm und effizient empfunden wird.


Die Schul- und Hausordnung am Kollegium Aloisianum tritt mit 11. September 2006 in Kraft und wird regelmäßig überarbeitet.